Günter Hirsch

deutscher Jurist; Versicherungsombudsmann 2008-2019; Präsident des Bundesgerichtshofs 2000-2008

* 30. Januar 1943 Neuburg/Donau

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 34/2008

vom 19. August 2008 (rw), ergänzt um Meldungen bis KW 09/2019

Herkunft

Günter Erhard Hirsch wurde am 30. Jan. 1943 in Neuburg/Donau als zweites Kind der Eheleute Erhard und Anni Hirsch geboren.

Ausbildung

Er besuchte in Neuburg die Volksschule und das humanistische Gymnasium. Nach dem Abitur (1964) studierte H. bis 1969 Jura an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Die juristischen Staatsprüfungen absolvierte er 1969 und 1973. In den Jahren dazwischen war H. wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Erlangen. 1973 promovierte H. zum Dr. jur.

Wirken

Die Berufstätigkeit begann H. 1973 mit dem Eintritt in den Justizdienst des Landes Bayern. Er war Staatsanwalt (1975/1976) in Augsburg, Richter am Amtsgericht (1976/1980) und wurde nach einem Lehrgang für Verwaltungsführung der Bayerischen Staatskanzlei (1978/1979) mit Studienaufenthalten in Großbritannien, den USA und Wien (Diplomatenakademie) 1982 Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg. 1984 wechselte er von dort als Referent für Verfassungsrecht, Europarecht und Bundesratsangelegenheiten in das bayerische Staatsministerium der Justiz. Zuletzt war er dort 1989-1992 Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung Gesetzesplanung, Verfassungsrecht, Europarecht.

Eine neue Herausforderung im Freistaat Sachsen fand H. nach der deutschen Wiedervereinigung ...